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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte sind diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zwischen uns und unseren Kunden rechtsbindend. Ergänzungen oder abweichende Vereinbarungen, mündliche oder telefonische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von unserer Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und/oder Sondervereinbarungen wünscht.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich stets in Euro. Die gesetzliche MwSt. wird nicht ausgewiesen (Kleinunternehmer, § 19 UStG). Angabe wie Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind für uns insoweit unverbindlich.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw., einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auftragsbestätigungen sind vom Besteller sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten technischen Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Versäumnisse gehen zu Lasten des Bestellers. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.

4. Lieferung

a) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Freie Anlieferung ist gesondert zu vereinbaren. Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbständige Lieferungen und erfolgen in Falle der Nachlieferung versandkostenfrei. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

b) Lieferdatum und Lieferfristen Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit vollständig von der Lieferpflicht.

c) Transport- und Bruchversicherung Zur Abdeckung von Transportrisiken, durch Transportschäden, Transportverluste oder Bruch, erheben wir einen Transportzuschlag und/oder einen entsprechenden anteiligen Versicherungszuschlag. Schadensmeldungen sind sofort beim Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.

b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

c) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt dann nur ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Käufer dies ausdrücklich erklärt.

d) Warenrücknahme Bei Rücknahme von Waren – nur bei Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheines – oder Aufhebungen von Bestellung ist das Einverständnis des Verkäufers erforderlich.

e) Veranstaltungen wie Schulungen, Seminare oder ähnliches werden nach Absprache durchgeführt. Bei nicht-Durchführung einer Veranstaltung, die seitens des Veranstalters storniert oder verschoben wurde, hat der Kunde das Recht, den vollständigen Zahlungsbetrag zurückzufordern, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

6. Zahlungen

a) Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind innerhalb 5 Werktagen nach Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig und zahlbar. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.

8. Salvatorische Klausel

Der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle einer unwirksamen Formulierung soll eine zumutbare Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.

Stand April 2023